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: Wie buche ich KFZ im Anlagevermögen?

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

27. Dezember 2012

Wie buche ich ...

Wie buche ich KFZ im Anlagevermögen?

Unter bestimmten Umständen befinden sich Fahrzeuge (PKW, Motorrad, Fiskal-LKW, E-PKW etc.), die du betrieblich nutzt, in deinem Betriebsvermögen. Wir geben eine kurze Anleitung, wie du ihren Erwerb buchst, sie im Anlagenverzeichnis aufnimmst und die jährliche Abschreibung für Abnutzung buchst.

Wenn du dein Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich nutzt, dann wird es notwendigerweise deinem Betriebsvermögen zugeschrieben. Du musst es im Anlagenverzeichnis erfassen und kannst die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) als Betriebsausgabe geltend machen.

Informationen dazu findest du im Blogeintrag KFZ-Kosten.

Investitionsprämie

Sollte beim Erwerb des KFZ eine Investitionsprämie genutzt worden sein – zB. eine Covid-19 Investitionsprämie – dann findest du Informationen dazu in diesem Blogeintrag.

Kauf des Fahrzeugs verbuchen

Erfasse den Erwerb des Fahrzeugs zunächst als Buchung mit dem Steuerkonto "Betriebsausstattung (KFZ ohne Vorsteuerabzug)" oder dem Steuerkonto "Betriebsausstattung (KFZ mit Vorsteuerabzug)", je nachdem ob es sich um ein KFZ mit oder ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug handelt. Der betriebliche Anteil des Betrags (BA Betrag) ist in diesem Fall zwingend 0% – das Fahrzeug gilt ja als Betriebsvermögen, dessen Anschaffungskosten über Jahre verteilt abgeschrieben werden. Umsatzsteuer kannst du hier nur dann geltend machen, wenn es sich um ein KFZ mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug handelt, dann fließt die Umsatzsteuer der Buchung in deine Umsatzsteuervoranmeldung, wo du sie als Vorsteuer geltend machen kannst.

Fahrzeug im Anlagenverzeichnis erfassen

Nun musst du das Fahrzeug im Anlagenverzeichnis erfassen. Füge eine neue Anlage hinzu, gib die notwendigen Daten ein und wähle jenes Steuerkonto, dass du auch bei der Buchung des Kaufs verwendet hast: "Betriebsausstattung (KFZ ohne Vorsteuerabzug)" oder "Betriebsausstattung (KFZ mit Vorsteuerabzug)", je nachdem ob es sich um ein KFZ mit oder ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug handelt.

Informiere dich jedenfalls bezüglich der Abschreibungsdauer (in der Regel beträgt diese für Neuwagen derzeit 8 Jahre, in unserem Beispiel verwenden wir 10). Als Abschreibungsart kannst du "Linear" verwenden (oder "Degressiv", falls anwendbar).

Blog–Einträge zu KFZ–Kosten

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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