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: Neue Steuerkonten für KFZ

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

27. Dezember 2012

Updates

Neue Steuerkonten für KFZ

In Österreich sind neue Steuerkonten für KFZ verfügbar. Welche das sind und was es bei der Verwendung zu beachten gilt, erklären wir im Folgenden ganz kurz.

Die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen gehört zu den eher komplizierten Angelegenheiten, da es unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Informationen dazu findest du im Blogeintrag KFZ–Kosten. Wir haben einige neue Steuerkonten hinzugefügt, um betrieblich genutzte KFZ besser handhaben zu können. Diese Steuerkonten stehen rückwirkend ab dem Jahresaccount 2011 zur Verfügung.

Bisheriges Steuerkonto KFZ-Spesen deaktiviert

Da wir die Steuerkonten für Fahrzeuge ausdifferenziert haben, mussten wir das bisherige Steuerkonto "KFZ-Spesen" deaktivieren. Was bedeutet das?

Vorweg: Alle Buchungen, die damit vorgenommen wurden bzw. Umsatzsteuerberechnungen, in die diese Buchungen eingeflossen sind, bleiben natürlich unverändert bestehen.

  • Du solltest das deaktivierte Steuerkonto "KFZ-Spesen" nicht mehr für neue Buchungen verwenden. Benutze stattdessen das Steuerkonto "KFZ-Kosten" (oder "KFZ-Kosten (Fiskal-LKW)", wenn du über einen solchen verfügst).
  • Wenn du Buchungsvorlagen mit dem deaktivierten Steuerkonto "KFZ-Spesen" erstellt hast, solltest du bei diesen ebenfalls das Steuerkonto auf "KFZ-Kosten" ändern.
  • Beim deaktivierten Steuerkonto "KFZ-Spesen" war es möglich, einen betrieblichen Anteil an Umsatzsteuer einzugeben (und damit Vorsteuer geltend zu machen). Mit dem neuen Steuerkonto "KFZ-Kosten" ist das nicht mehr möglich, da KFZ-Kosten in Österreich grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsfähig sind. Einzige Ausnahme bilden hier Fiskal-LKW (siehe weiter unten). Solltest du also bei bestehenden Buchungen das alte Steuerkonto "KFZ-Spesen" auf das neue "KFZ-Kosten" ändern, so achte darauf, dass bei der Buchung kein betrieblicher Anteil von Umsatzsteuer angegeben war (der BA UST also 0% ist). Andernfalls wird dir mit dem neuen Steuerkonto nämlich der BA UST auf 0% gesetzt (also keine Vorsteuer mehr abgezogen) und du müsstest die jeweilige Umsatzsteuervoranmeldung, in die alte Vorsteuer eingeflossen ist, korrigieren.

Neue Steuerkonten

Um alle relevanten Fälle abzudecken, haben wir die Steuerkonten, die Fahrzeuge betreffen, ausdifferenziert. Du findest die neuen Steuerkonten unter "Einstellungen > Steuerkonten", wo du sie auch für deinen Gebrauch aktivieren kannst.

Folgende neuen Steuerkonten sind ab sofort verfügbar:

Kilometergeld

Verwende dieses Steuerkonto, um Kilometergelder für betrieblich veranlasste Fahrten zu buchen. Kilometergelder kannst du für Fahrzeuge geltend machen, die du zu weniger als 50% betrieblich nutzt.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich Kilometergeld.

KFZ-Kosten

Verwende dieses Steuerkonto, um tatsächliche KFZ-Kosten zu buchen. Tatsächliche KFZ-Kosten können für alle Fahrzeuge angesetzt werden, die betrieblich genutzt werden. Wenn du ein Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich nutzt, kannst du als Alternative zu tatsächlichen Kosten auch Kilometergelder verrechnen. KFZ-Kosten sind in Österreich nicht vorsteuerabzugsfähig (es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten Fiskal-LKW, siehe weiter unten).

Wenn du den Anteil der betrieblichen Nutzung bereits während des Jahres kennst, kannst du KFZ-Kosten gleich mit diesem betrieblichen Anteil verbuchen. Andernfalls – wenn die betrieblichen Anteile erst am Jahresende nach Auswertung des Fahrtenbuchs feststehen – buchst du KFZ-Kosten während des Jahres mit 100% betrieblichem Anteil und musst am Jahresende den ermittelten Privatanteil gegenbuchen.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich tatsächliche KFZ–Kosten.

Privatanteil KFZ-Kosten

Da der Anteil der betrieblichen Nutzung oft erst nach Auswertung des Fahrtenbuchs am Jahresende feststeht, musst du gegebenenfalls den ermittelten Privatanteil gegenbuchen.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich tatsächliche KFZ–Kosten.

KFZ-Kosten (Fiskal-LKW)

Verwende dieses Steuerkonto, um tatsächliche KFZ-Kosten für Fiskal-LKW zu buchen. Im Gegensatz zu normalen KFZ-Kosten sind jene für Fiskal-LKW vorsteuerabzugsfähig. Informiere dich gegebenenfalls, ob dein KFZ die Bestimmungen eines Fiskal-LKW erfüllt.

Wenn du den Anteil der betrieblichen Nutzung bereits während des Jahres kennst, kannst du KFZ-Kosten gleich mit diesem betrieblichen Anteil verbuchen. Andernfalls – wenn die betrieblichen Anteile erst am Jahresende nach Auswertung des Fahrtenbuchs feststehen – buchst du KFZ-Kosten während des Jahres mit 100% betrieblichem Anteil und musst am Jahresende den ermittelten Privatanteil gegenbuchen.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich tatsächliche KFZ–Kosten.

Privatanteil KFZ-Kosten (Fiskal-LKW)

Da der Anteil der betrieblichen Nutzung oft erst nach Auswertung des Fahrtenbuchs am Jahresende feststeht, musst du gegebenenfalls den ermittelten Privatanteil gegenbuchen.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich tatsächliche KFZ–Kosten.

Betriebsausstattung (KFZ)

Für Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören, sich im Anlageverzeichnis befinden und abgeschrieben werden, gibt es ab sofort ein eigenes Steuerkonto "Betriebsausstattung (KFZ)". Dieses Steuerkonto kannst du bei der Buchung des Erwerbs eines solchen Fahrzeugs und bei seiner Erfassung als Anlage verwenden.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich KFZ im Anlagevermögen?.

Betriebsausstattung (Fiskal-LKW)

Für vorsteuerabzugsfähige Fiskal-LKW, die zum Betriebsvermögen gehören, sich im Anlageverzeichnis befinden und abgeschrieben werden, gibt es ab sofort ein eigenes Steuerkonto "Betriebsausstattung (Fiskal-LKW)". Dieses Steuerkonto kannst du bei der Buchung des Erwerbs eines solchen Fahrzeugs und bei seiner Erfassung als Anlage verwenden.

Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich KFZ im Anlagevermögen?.

Blog–Einträge zu KFZ–Kosten (Österreich)

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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