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: Verbuchung Covid-19 Investitionsprämie

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

4. November 2021

Wie buche ich ...

Verbuchung Covid-19 Investitionsprämie

In diesem Beitrag erklären wir kurz, wie der Erhalt von Covid-19 Investitionsprämien inklusive der damit verbundenen Anschaffung von Anlagegütern verbucht werden können.

Der Erhalt von Investitionsprämien im Rahmen der Covid-19-Förderungen ist grundsätzlich steuerfrei, wobei die damit verbundene Anschaffung von Anlagegütern jedoch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Um so einen Vorgang abzubilden, sind mehrere Buchungen sowie die Erfassung des jeweiligen Anlagegutes im Anlageverzeichnis notwendig.

Erhalt der Investitionsprämie buchen

Um den Erhalt der Investitionsprämie zu buchen, verwendest du

  • das Steuerkonto "Sonstige Einnahmen"  (welches du evt. unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren musst)
  • das Umsatzsteuerkonto "Keine Umsatzsteuer"  (das du gegebenenfalls  unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" aktivieren kannst)
  • Achtung: wichtig ist, dass du den betrieblichen Anteil "BA Betrag %" auf Null setzt, damit diese Einnahme steuerfrei ist (und nicht als Einnahme in deine steuerlichen Auswertungen fließt)

Erfassung der Anlagegüter

Die im Rahmen der Investitionsprämie angeschafften Anlagegüter musst du in zwei Schritten erfassen: Detaillierte Informationen dazu findest du im Blogeintrag "Anlagenverzeichnis, Abschreibungen und Restbuchwerte".

Kauf eines Anlagegutes buchen

Den Kauf eines Anlagegutes buchst du als Ausgabe mit dem jeweils passenden Steuerkonto (je nachdem, ob es sich um ein Geringwertiges Wirtschaftgut, Betriebs- und Geschäftsaustattung oder ein KFZ handelt). Mit dieser Buchung wird gegebenfalls auch die Vorsteuer geltend gemacht, jedoch nicht die Ausgabe an sich (diese wird mittels Erfassung im Anlageverzeichnis als Absetzung geltend gemacht).

Weitere Informationen:

Anlagegut im Anlageverzeichnis erfassen

Das jeweilige Anlagegut musst du dann im Anlageverzeichnis erfassen. Damit wird dann automatisch die Absetzung (AfA) berechnet, womit das Anlagegut als Betriebsausgabe geltend gemacht wird.

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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