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: Wie buche ich geringwertige WG als Betriebsausgabe

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

Wie buche ich ...

Wie buche ich geringwertige WG als Betriebsausgabe

Eine kurze Anleitung, wie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die als Betriebsausgabe geltend gemacht (nicht abgeschrieben) werden, gebucht werden können.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Anschaffungskosten unter dem Grenzwert liegen (netto für Vorsteuerabzugsberechtigte und brutto für Nichtvorsteuerabzugsberechtigte).

  • Grenzwert ab 1. 1. 2023: 1.000,00 €
  • Grenzwert bis 31. 12. 2022: 800,00 €
  • Grenzwert bis 31. 12. 2019: 400,00 €

GWG dürfen sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sie können allerdings auch ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort entweder sofort oder über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen WG, die abgeschrieben werden).

Buchung eines geringwertigen WG (Betriebsausgabe)

Wähle dazu einfach das Steuerkonto "Geringwertige WG (Betriebsausgabe)". Das Steuerkonto musst du gegebenenfalls unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren.

Du kannst auch andere Steuerkonten für die Buchung des GWG verwenden (z.B. "IG Erwerb von Lieferungen", falls du das GWG steuerfrei aus einem anderen EU-Land erworben hast).

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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