27. November 2024
Gewinnfreibeträge
Was sind Gewinnfreibeträge (Grundfreibeträge und investitionsbedingte Freibeträge für begünstigte Wirtschaftsgüter/Wertpapiere) und wie werden diese erfasst? Eine kurze Erklärung.
Der Gewinn, welcher durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird, ist in der Regel noch nicht der endgültig zu versteuernde Gewinn. Abhängig von seiner Höhe kann nämlich noch ein sogenannter Gewinnfreibetrag von bis zu 13% (bis inklusive 2021) bzw. bis zu 15% (ab 2022) abgezogen werden.
Da die Höhe und Zusammensetzung des Gewinnfreibetrags immer wieder variiert, ist es ratsam, sich über seine aktuellen Bestimmungen zu informieren, bevor man ihn mit bookamat erfasst. Eine gute Übersicht findet sich unter folgenden beiden Links:
- USP (Unternehmensservice Portal) zu Gewinnfreibeträgen
- WKO (Wirtschaftskammer Österreich) FAQ zu Gewinnfreibeträgen
Gewinnfreibeträge
Bis einschließlich 2021
Grundfreibetrag
- 13% für Gewinne bis 30.000 € (also maximal 3.900 €)
Investitionsbedingter Freibetrag
- 13% für Gewinne über 30.000 bis 175.000 €
- 7% für Gewinne über 175.000 bis 350.000 €
- 4,5% für Gewinne über 350.000 bis 580.000 €
- Über 580.000 € steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu
2022 und 2023
Grundfreibetrag
- 15% für Gewinne bis 30.000 € (also maximal 4.500 €)
Investitionsbedingter Freibetrag
- 13% für Gewinne über 30.000 bis 175.000 €
- 7% für Gewinne über 175.000 bis 350.000 €
- 4,5% für Gewinne über 350.000 bis 580.000 €
- Über 580.000 € steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu
Ab 2024
Grundfreibetrag
- 15% für Gewinne bis 33.000 € (also maximal 4.950 €)
Investitionsbedingter Freibetrag
- 13% für Gewinne über 33.000 bis 178.000 €
- 7% für Gewinne über 178.000 bis 353.000 €
- 4,5% für Gewinne über 353.000 bis 583.000 €
- Über 583.000 € steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu
Der Gewinnfreibetrag besteht aus:
- Dem Grundfreibetrag (Grenzen siehe oben) — dieser kann ohne weitere Erfordernisse geltend gemacht werden.
- Dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (Grenzen siehe oben) — dieser kann nur in Anspruch genommen werden, wenn er durch Investitionen in Wirtschaftsgüter bzw. Wertpapiere abgedeckt wird.
- Weiters können ab 2023 unter gewissen Voraussetzungen bestimmte Investitionsfreibeträge bzw. Öko-Investitionsfreibeträge geltend gemacht werden
Wie erfasse ich Gewinnfreibeträge?
Da Gewinnfreibeträge erst nach der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechnet werden können, werden sie mit bookamat nicht als Buchungen erfasst.
Solltest du den investitionsbedingten Freibetrag für Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen, dann musst du für die betroffenen WG natürlich den Kauf als Buchung sowie das WG als Anlage erfassen. Eine Anleitung dazu findest du im Blogeintrag zu Betriebs- und Geschäftsausstattung, die abgeschrieben wird.
Die Gewinnfreibeträge finden sich innerhalb von bookamat an zwei Stellen — du kannst sie dort frei editieren.
Gewinnfreibeträge bei der Einkommensteuer – Beilage E1a
Die Freibeträge findest du im Report Einkommensteuer – Beilage E1a. Sobald du dir gegen Jahresende die Freibeträge ausgerechnet hast, die dir eventuell zustehen, kannst du sie dort direkt eintragen.
Rechenbeispiel 2024
Zu den Zahlen im folgenden Beispiel – sie beruhen auf Stand 2024 (die Staffelungen anderer Jahre findest du oben im Blogeintrag):
- Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben ergeben einen
Gewinn vor Freibeträgen von 40.000,00 € - davon wird für 33.000,00 € der Grundfreibetrag in seiner maximalen Höhe von 15% bzw. 4.950,00 € in Anspruch genommen
- über 33.000,00 € verbleiben noch 7.000,00 € für die ein investitionsbegünstigter Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% bzw. 910,00 € geltend gemacht werden kann (so eine Investition stattgefunden hat)
- das ergibt in Summe einen Gewinnfreibetrag von 5.860,00 €
Gewinnfreibeträge am Dashboard
Am Dashboard findest du die Gewinnfreibeträge im Modul "Betriebsergebnis" — sobald du dir gegen Jahresende die Freibeträge ausgerechnet hast, die dir eventuell zustehen, kannst du sie in der jeweiligen Zeile direkt eintragen.
Weiterführende Informationen
- USP (Unternehmensservice Portal) zu Gewinnfreibeträgen
- WKO (Wirtschaftskammer Österreich) FAQ zu Gewinnfreibeträgen
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