29. Oktober 2013
Änderung bei der Erfassung von Abschreibungen und Restbuchwerten (Deutschland)
Es gibt eine wichtige Änderung bei der Absetzung von Anlagen, die Auswirkungen auf bestehende Buchungen hat: Ab sofort fließen AfA und Restbuchwerte von Anlagen automatisch in das Betriebsergebnis ein und müssen nicht mehr gebucht werden. Bestehende Buchungen von AfA und Restbuchwerten sollten überprüft und gelöscht werden. Wir erklären dir im folgenden Eintrag was du tun solltest.