Blog
: Wie buche ich Betriebs- und Geschäftsausstattung, die abgeschrieben wird (Deutschland)

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

Hilfe

Wie buche ich Betriebs- und Geschäftsausstattung, die abgeschrieben wird (Deutschland)

In diesem Beitrag erklären wir, wie Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht, ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und abgeschrieben werden kann.

Was ist Betriebs- und Geschäftsausstattung?

Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen abnutzbare Wirtschaftsgüter (WG) wie Geräte, Maschinen, Möbel etc. die du betrieblich verwendest. Der Anschaffungswert eines solchen WG liegt in der Regel über 1.000,00 € (netto) und wird nicht sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht.

Betriebs- und Geschäftsausstattung wird ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort über eine gewisse Nutzungsdauer (gemäß AfA-Tabelle) linear monatlich abgeschrieben. Diese Abschreibungsart resultiert in einer jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA), die du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen kannst.

Wirtschaftsgüter, die unter Betriebs- und Geschäftsausstattung fallen, erfasst du mit bookamat in zwei Schritten:

  • Zunächst dokumentierst du den Kauf mittels einer Buchung, hiermit wird auch die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
  • Dann fügst du eine neue Anlage hinzu, für die in weiterer Folge automatisch die AfA berechnet und abgesetzt wird.

Für beide Schritte benötigst du das Steuerkonto "Betriebs- und Geschäftsausstattung", welches du unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren kannst.

Buchung von Betriebs- und Geschäftsausstattung

Wähle dazu einfach das Steuerkonto "Betriebs- und Geschäftsausstattung". Der BA Betrag ist auf Null gesetzt und gesperrt, da die Anschaffung ja nicht sofort als Ausgabe geltend gemacht wird (sondern nur die Abschreibung). So du vorsteuerabzugsberechtigt bist, fließt die enthaltene Umsatzsteuer in deine Umsatzsteuererklärung, wo sie als Vorsteuer abgezogen wird.

Du kannst auch andere Steuerkonten für die Buchung von Betriebs-und Geschäftsausstattung verwenden (z.B. "IG Erwerb von Lieferungen" falls du das WG steuerfrei aus einem anderen EU-Land erworben hast). Wichtig ist nur, dass du bei der Buchung eines WG, das du abschreibst, den BA Betrag immer auf Null setzt.

Erfassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung als Anlage

Zusätzlich zur Buchung musst du das WG der Betriebs- und Geschäftsausstattung, das du abschreiben willst, natürlich im Anlagenverzeichnis erfassen.

Wähle dazu bei der Erstellung einer neuen Anlage (neben anderen Angaben) folgende Einstellungen:

  • das Steuerkonto "Betriebs- und Geschäftsausstattung"
  • eine Absetzbarkeit in Jahren gemäß der AfA-Tabelle (in diesem Fall 3 Jahre für Personalcomputer/Notebooks)
  • die Abschreibungsart "Linear monatlich"

Absetzung für Abnutzung (AfA) und Restbuchwerte

Sobald du ein WG als Anlage erfasst hast, werden die jeweiligen AfA-Beträge berechnet. Diese fließen dann automatisch in deine Betriebsausgaben ein (du musst sie also nicht separat buchen). Ist bei der Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen, dann fließen auch etwaige Restbuchwerte automatisch in deine Betriebsausgaben ein.

Die AfA-Beträge/Restbuchwerte findest du:

  • Bei den Details der Anlage in der Anlagenübersicht sowie im Summenmodul darunter.
  • Am Dashboard im Modul "Betriebsergebnis" unter den Betriebsausgaben.
  • Im Report "Einkommensteuer – Anlage EÜR".

Links

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

Teste bookamat

Probiere selbst aus, wie bookamat deine Buchhaltung vereinfacht.

30 Tage lang, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für Selbständige in Österreich