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: Reverse Charge

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

30. Dezember 2014

Information

Reverse Charge

Was sind Reverse-Charge-Geschäfte und was gilt es dabei zu beachten? Ein kurzer Überblick.

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Umsatzsteuerschuld vom leistungserbringenden Unternehmen auf das leistungsempfangende Unternehmen übertragen. Das bedeutet konkret:

  • Das leistungserbringende Unternehmen stellt einen Betrag ohne Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Das leistungsempfangende Unternehmen muss die Umsatzsteuer selbst berechnen (zum jeweils gütligen Steuersatz seines Landes)und in seiner Umsatzsteuervoranmeldung abführen.
  • Wenn das leistungsempfangende Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann es diese Steuer gleichzeitig als Vorsteuer abziehen – die Zahlung neutralisiert sich dann.

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt meisten bei Leistungen zum Einsatz, die zwar nicht steuerfrei sind, aber vom leistungsempfangenden Unternehmen versteuert werden müssen (die Umsatzsteuerschuld entsteht dabei dann auch im Land des empfangenden Unternehmens). Dazu zählen beispielsweise:

Abgrenzung zu ähnlichen Geschäften

Ein ähnlicher, aber nicht identer Vorgang passiert bei bestimmten steuerfreien Geschäften, wie beispielsweise einer innergemeinschaftlichen Lieferung: Die Lieferung ist für das liefernde Unternehmen steuerfrei im Sinne einer echten Steuerbefreiung (nicht nur der Übergang einer Steuerschuld) und das empfangende Unternehmen muss den Vorgang als innergemeinschaftlichen Erwerb einer Lieferung versteuern.

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte eine Steuerberatung und nimm ihre Expertise in Anspruch.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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