Blog
: Soll- und Ist-Besteuerung

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

8. Januar 2012

Information

Soll- und Ist-Besteuerung

bookamat basiert auf der Methode der Ist-Besteuerung. Was bedeutet das? Kann ich bookamat verwenden?

Egal, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nicht ... und egal, ob du aufgrund deines Gewinns Einkommensteuer zahlen musst oder nicht:
Als Unternehmer bist du steuerpflichtig und die Behandlung deiner Einnahmen und Ausgaben ist abhängig von der Frage, wann dafür Steuerschuld entsteht.

Zur Feststellung der Steuerschuld bei Unternehmen gibt es ganz grundsätzlich zwei verschiedene Methoden:

  • die Soll-Besteuerung 
  • und die Ist-Besteuerung

Wir erklären im Folgenden beide Systeme, schicken aber voraus, dass bookamat die Methode der Ist-Besteuerung verwendet und die Methode der Soll-Besteuerung ausschließt.

Soll-Besteuerung

Die Soll-Besteuerung nennt sich auch "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten". Wenn du dieser Besteuerungform unterliegst, dann entsteht deine Steuerschuld für Einnahmen und Ausgaben zu dem Zeitpunkt, an dem die jeweilige Lieferung oder Leistung als ausgeführt gilt. Sollte die Rechnung dafür erst später gestellt werden, so verschiebt sich die Entstehung der Steuerschuld um maximal einen Monat.

Unabhängig vom Zahlungsdatum (also dem eigentlichen Geldfluss) ensteht bei der Soll-Besteuerung die Steuerpflicht bereits bei der Vereinbarung (Liefer- oder Rechnungsdatum) von Leistungen und Lieferungen. Das bedeutet, dass deine Einnahmen und Ausgaben – unabhängig davon, ob du bereits Geld eingommen oder ausgegeben hast – bereits dann steuerpflichtig sind, wenn du diese vereinbart hast. Eine Vereinbarung ist, wie gesagt, in diesem Zusammhang die Lieferung bzw. Leistung oder deren Rechnungsdatum.

Bei der Sollbesteuerung gibt es einige Ausnahmen, bei denen dann doch nach dem System der Ist-Besteuerung vorgegangen wird. Wenn du der Soll-Besteuerung unterliegst, dann ist bookamat nicht geeignet, da bookamat das Prinzip der Ist-Besteuerung verwendet.

Ist-Besteuerung

bookamat verwendet die Methode der Ist-Besteuerung und weitet diese zudem auf Ausgaben aus.

Die Ist-Besteuerung nennt sich auch "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten". Dabei ensteht die Steuerschuld für Einnahmen mit dem Zeitpunkt der Bezahlung, d.h. dann, wenn du für eine Leistung oder Lieferung tatsächlich Geld eingenommen hast.

Dieses Prinzip des Entstehens der Steuerschuld mit Zahlungsdatum gilt jedoch leider nur für Einnahmen: Rein theoretisch unterliegen Ausgaben bei der Ist-Besteuerung trotzdem dem Prinzip der Soll-Besteuerung, d.h. für deine Einnahmen ist das Zahlungsdatum relevant, für deine Ausgaben das Rechnungs- oder Lieferdatum.

Weil das unverständlich ist und zudem vom Fiskus toleriert wird, dass auch Ausgaben nach dem Prinzip der Ist-Besteuerung behandelt werden, haben wir uns bei bookamat dazu entschieden, das Prinzip der Ist-Besteuerung durchgängig zu verwenden. Detailliertere Informationen zu dieser Entscheidung findest du im Blogeintrag Durchgängiges Prinzip der Ist-Besteuerung.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben kannst du jedoch nicht frei zwischen der Soll- und der Ist-Besteuerung wählen.

Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung in Österreich

In Österreich unterliegen folgende Unternehmer bzw. deren Umsätze automatisch der Ist-Besteuerung:

  • Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit, unabhängig von der Höhe (z.B. Wissenschafter, Künstler, Schriftsteller, Vortragende etc.)
  • nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe (das sind solche, die eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anstellen), sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Umsätze aus anderen Tätigkeiten (z.B. Vermietung), wenn diese Umsätze in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahren 110.000 € nicht überstiegen haben 

Wenn du einer der genannten Unternehmer bist (was sehr wahrscheinlich der Fall ist), dann unterliegst du in Österreich automatisch der Ist-Besteuerung. Damit kannst du bookamat nutzen, um deine Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.

Voraussetzungen in Deutschland

In Deutschland bist du auch als Freiberufler oder Gewerbetreibender nicht automatisch der Ist-Besteuerung unterworfen. Hier entsteht deine Steuerschuld grundsätzlich entsprechend der Soll-Besteuerung, also nach vereinbarten Entgelten.

Wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst, kannst du allerdings bei deinem Finanzamt beantragen, dass deine Steuerschuld nach der Ist-Besteuerung berechnet wird und aufgrund deiner tatsächlichen Zahlungsvorgänge zustande kommt:

  • Dein Umsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen
  • Du bist nicht zur doppelten Buchführung (Bilanzbuchhaltung) verpflichtet
  • oder du bist Freiberufler im Sinne des §18 Abs. 1 Nr. 1

Stelle als Nutzer von bookamat also bitte sicher, dass du als Anwender der deutschen Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Beurteilung der Entstehung deiner Steuerschuld die Methode der Ist-Besteuerung verwendest.

Solltest du an die Methode der Soll-Besteuerung gebunden sein, ist bookamat leider nicht die geeignete Lösung für dich.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

Teste bookamat

Probiere selbst aus, wie bookamat deine Buchhaltung vereinfacht.

30 Tage lang, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für Selbständige in Österreich