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: Innergemeinschaftliche Geschäfte

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

5. Januar 2012

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Innergemeinschaftliche Geschäfte

Eine kurze Erklärung zur Handhabung von Geschäftsfällen zwischen Unternehmern in verschiedenen Ländern der EU (innergemeinschaftliche Lieferungen, Leistungen und Erwerbe).

Was sind innergemeinschaftliche Geschäfte?

Innergemeinschaftliche Geschäfte sind Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern in verschiedenen Ländern der EU. Bei IG Geschäften findet ein Übergang der Steuerschuld statt. Die Grundvoraussetzungen für innergemeinschaftliche Geschäfte sind, dass

  • die jeweilige Lieferung bzw. Leistung umsatzsteuerbar ist (d.h. grundsätzlich Umsatzsteuer beinhaltet),
  • die beteiligten Geschäftspartner Unternehmer sind (d.h. sie dürfen im Rahmen des Geschäfts nicht privat auftreten),
  • die beteiligten Geschäftspartner ihre Unternehmenssitze nicht im selben EU-Land haben und jeder von ihnen an seinem Unternehmenssitz über eine gültige UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) verfügt.

Wenn im Folgenden von "Erwerbsteuer" die Rede ist, ist damit die besondere Form der Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Geschäfte gemeint, die Abkürzung "IG" steht für "innergemeinschaftlich".

Wie buche ich innergemeinschaftliche Geschäfte?

Informationen zur Verbuchung von IG Geschäften findest du im Blogeintrag Wie buche ich innergemeinschaftliche Geschäfte?

Umsatzsteuervoranmeldung & Zusammenfassende Meldung

IG Geschäfte müssen sowohl in der Umsatzsteuervoranmeldung als auch in der zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Genauere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Innergemeinschaftliche Geschäfte in der Umsatzsteuervoranmeldung.

Übergang der Steuerschuld

Bei IG Geschäften geht die Steuerschuld grundsätzlich vom Rechnungsaussteller auf den Rechnungsempfänger über.

Dabei wird die Rechnung immer ohne Umsatzsteuer ausgestellt, weil der Rechnungsempfänger den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz des EU-Landes, in dem er steuerpflichtig ist, auf die Rechnung aufschlagen und als Erwerbsteuer (oder auch Erwerbsumsatzsteuer) deklarieren muss.

Wichtig ist, dass du bereits auf der Rechnung den Hinweis platzierst, dass die Rechnung keine Umsatzsteuer enthält und die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.

Wenn du also eine Rechnung an einen Empfänger mit UID in einem anderen EU-Land richtest, musst du auf die Verrechnung der Umsatzsteuer verzichten – der Empfänger muss die Erwerbsteuer selbst berechnen (und kann sie sofort wieder als Vorsteuer abziehen, so er vorsteuerabzugsberechtigt ist).

Als Rechnungsempfänger erhältst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer – du musst die Erwerbsteuer selbst ausrechnen und deklarieren. Wie bereits gesagt: Du musst eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) haben, um innergemeinschaftlich erwerben zu können.

Überprüfung von UID-Nummern

Aufgrund des Übergangs der Steuerschuld bei IG Geschäften solltest du unbedingt die UID-Nummer deines Geschäftspartners prüfen. Wichtig ist das vor allem bei IG Lieferungen und IG Leistungen: Wenn die UID-Nummer Ihres Kunden ungültig ist, musst du die Umsatzsteuer nachträglich selbst abführen.

Zur Überprüfung von UID-Nummern gibt es unter anderem einen Online-Dienst der EU.

Dokumentiere die Gültigkeit der UID-Nummer deines Geschäftspartners, seinen Namen, seine Anschrift und den Zeitpunkt der Überprüfung. Damit kannst du dem Finanzamt gegenüber im Zweifelsfall nachweisen, dass die UID-Nummer zum Zeitpunkt der Überprüfung Gültigkeit besessen hat.

Welche IG Geschäfte gibt es?

IG Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind Lieferungen von Waren, Roh- und Hilfsstoffen, Materialien etc. an Kunden in einem anderen EU-Land.

Bei IG Lieferungen ist zu beachten, dass die Ware tatsächlich von einem EU-Land in ein anderes gelangen muss (das musst du dokumentieren und im Zweifelsfall nachweisen können).

  • Du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus – mit dem Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.
  • Prüfe unbedingt die UID-Nummer deines Kunden.

Bei Nebenleistungen im Zuge eine IG Lieferung (z.B. Verpackung, Transport etc.) sind auch diese Nebenleistungen umsatzsteuerfrei.

IG Leistungen

Innergemeinschaftliche Leistungen sind Dienstleistungen, Werkleistungen, sonstige Leistungen etc. die du für einen Kunden in einem anderen EU-Land erbringst.

Bei IG Leistungen ist zu beachten, dass der Ort festgestellt werden muss, an dem sie als ausgeführt gelten. Grundsätzlich ist das der Ort, an dem der Empfänger der Leistung seinen Unternehmenssitz (oder Betriebsstätte) hat – unabhängig davon, wo die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Hier gibt es allerdings eine Reihe von Sonderregelungen (Vermittlungsleistungen, Personenbeförderung, Verpflegungsdienstleistungen etc.) – informiere dich hier im Zweifelsfall, bevor du eine IG Leistung erbringst. Informationen dazu findest du auch im Blogeintrag Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten

  • Du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus – mit dem Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.
  • Prüfe unbedingt die UID-Nummer deines Kunden.

IG Erwerb von Lieferungen

Der innergemeinschaftliche Erwerb von Lieferungen sind Waren, Roh- und Hilfsstoffen, Materialien etc. die du von einem Lieferanten aus einem anderen EU-Land beziehst.

  • Du erhältst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (mit dem Hinweis auf Übergang der Steuerschuld).
  • Du musst die Erwerbsteuer selbst deklarieren: Gib dazu bei der Buchung einfach den jeweiligen Umsatzsteuersatz an.

IG Erwerb von Leistungen

Der innergemeinschaftliche Erwerb von Leistungen sind Dienstleistungen, Werkleistungen, sonstige Leistungen etc. die du von einem Geschäftspartner aus einem anderen EU-Land beziehst.

  • Du erhältst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (mit dem Hinweis auf Übergang der Steuerschuld).
  • Du musst die Erwerbsteuer selbst deklarieren: Gib dazu bei der Buchung einfach den jeweiligen Umsatzsteuersatz an.

IG Dreiecksgeschäfte

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte sind IG Geschäfte zwischen zwischen drei Unternehmern (in drei verschiedenen EU-Ländern).

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte werden mit bookamat derzeit nicht behandelt.

Sonderfall IG Verbringen

Das innergemeinschaftliche Verbringen bildet einen Sonderfall:  Hier gibt es keine Geschäftspartner sondern ein Unternehmen, mit UID-Nummern in verschiedenen EU-Ländern, das unternehmensintern Lieferungen bzw. Leistungen verbringt.

Das innergemeinschaftliche Verbringen wird mit bookamat derzeit nicht behandelt.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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