1. Juli 2021
EU-OSS und IOSS
Ab dem 1. Juli 2021 können grenzüberschreitende Leistungen und Lieferungen an Privatkunden und Schwellenerwerber (B2C) innerhalb der EU über einen neuen One Stop Shop (OSS) gemeldet werden. Die Erklärung von B2C Einfuhr-Versandhandelsumsätzen (für Sendungen bis 150 Euro) wird mit dem neuen IOSS vereinfacht. Wir geben einen kurzen Überblick.
Am 1. Juli 2021 treten neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinien in Kraft, welche unter anderem die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen und Lieferungen an Privatkunden (B2C) oder Schwellenerwerber innerhalb der EU betreffen. Unter "Schwellenerwerber" fallen Kunden ohne UID Nummer (umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten, etc.).
Hinweis: Die Regeln bezüglich Lieferungen und Leistungen an UnternehmerInnen (B2B) innerhalb der EU bleiben dabei unverändert, siehe dazu den Blogeintrag zu "Innergemeinschaftliche Geschäfte".
Was ist der EU-OSS?
Vereinfacht gesagt, muss bei gewissen grenzüberschreitenden Leistungen und Lieferungen an Privatkunden/Schwellenerwerber (B2C) innerhalb der EU die Umsatzsteuer des jeweiligen Empfängerlandes verrechnet, dort erklärt und auch abgeführt werden. Das würde bedeuten, dass sich ein Unternehmen in jedem Mitgliedstaat registrieren muss, in dem es solche Umsätze ausführt.
Der One Stop Shop (OSS) ist ein Portal, über das Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer erklären und bezahlen können. Verwendet ein Unternehmen den OSS, entfällt die Verpflichtung, sich im jeweiligen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und die Umsatzsteuer dort abzuführen.
Der OSS vereinfacht solche Umsatzsteuererklärungen: Grenzüberschreitende B2C Leistungen und Lieferungen können hier zentral erklärt werden. Zudem sind Umsätze, die über den OSS erklärt werden, nicht in die UVA aufzunehmen.
Weiters wird der bisherige Mini One Stop Shop (MOSS) in den neuen OSS integriert, der OSS wird somit zur zentralen Anlaufstelle.
Welche Umsätze können über den EU-OSS gemeldet werden?
Folgende Umsätze können über den EU-OSS gemeldet werden:
- Dienstleistungen, für die sich der Leistungsort in ein anderes EU-Land verlagert
- Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze, z.B. Warenlieferungen an Privatpersonen/Schwellenerwerber in anderen EU-Ländern
- Innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen (oder auch "Innergemeinschaftliche Warenlieferungen an Privatpersonen/Schwellenerwerber aus Österreich")
Wie buche ich EU-OSS Umsätze?
Eine detaillierte Anleitung findest du in diesem Blogeintrag.
Wie kann ich mich für den EU-OSS registrieren?
Die Registrierung zum EU-OSS kann über FinanzOnline vorgenommen werden und ist nur mit einer österreichischen UID-Nummer möglich. Voraussetzung ist auch, dass Umsätze getätigt werden, die unter die Regelung für den EU-OSS fallen.
Was passiert, wenn ich den EU-OSS nicht in Anspruch nehme?
Falls für die Meldung relevanter Umsätze auf den EU-OSS verzichtet wird, entsteht die Verpflichtung, sich im jeweiligen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und die Umsatzsteuer dort abzuführen.
Siehe dazu auch "Wie buche ich Umsätze, die unter EU-OSS Regelungen fallen, wenn ich nicht für EU-OSS registriert bin".
Was ist der IOSS?
Über den IOSS können sowohl EU-Unternehmen als auch Drittlandsunternehmen B2C Einfuhr-Versandhandelsumsätze (für Sendungen bis 150 Euro) erklären. Ein Einfuhr-Versandhandel liegt vor, wenn ein Unternehmen Waren aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat an bestimmte Abnehmerinnen/Abnehmer liefert.
Wie buche ich IOSS Umsätze?
Eine detaillierte Anleitung findest du in diesem Blogeintrag.
Weitere Informationen
Bei Umsätzen, die für den EU-OSS oder den IOSS relevant sind, gibt es eine Vielzahl an sehr detaillierten Bestimmungen.
Bei Unklarheiten oder Fragen empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin, einen Buchhalter oder auch ExpertInnen der Wirtschaftskammer zu konsultieren.
Gute grundlegende Informationen finden sich unter folgenden Links:
- EU-OSS (Unternehmensservice Portal)
- IOSS (Unternehmensservice Portal)
- FAQ EU-OSS für den Handel (Wirtschaftskammer)
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