Blog
: Wie buche ich Umsätze, die unter die EU-KU Meldung fallen

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

1. Januar 2025

Wie buche ich ...

Wie buche ich Umsätze, die unter die EU-KU Meldung fallen

Ab 1. Jänner 2025 gibt es in der EU eine einheitliche Regelung für Kleinunternehmen. Wir zeigen dir, wie du solche Umsätze mit bookamat erfassen kannst.

Allgemeine Informationen zum Thema findest du im Blogeintrag zur EU-Regelung für Kleinunternehmen.

Buchung

Wähle bei der Buchung das Land an, in welchem du den Umsatz erzielt hast, sowie das Steuerkonto "Einnahmen EU-KU (Ex-Nummer)" und das Umsatzsteuerkonto "EU-KU (EX-Nummer)" – du musst die Konten eventuell unter "Einstellungen" aktivieren.

Sollte in deinem Fall eine Angabe von Wirtschaftssektoren notwendig sein, so kannst du diese Sektoren als Tags hinzufügen.

Meldung

Deine Umsätze als EU-Kleinunternehmen musst du quartalsweise (bis zum Ende des Folgemonats) über ein Portal bei FinanzOnline melden.

Die Meldedaten findest du in bookamat unter "Report > Umsätze EU-KU (EX-Nummer)".

Sollte eine Auswertung nach Wirtschaftssektoren notwendig sein, so kannst du diese mittels einer Buchungsabfrage erstellen (sie ist im Report nicht enthalten, dort werden nur Gesamtsummen pro Land dargestellt).

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte eine Steuerberatung und nimm ihre Expertise in Anspruch.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

Teste bookamat

Probiere selbst aus, wie bookamat deine Buchhaltung vereinfacht.

30 Tage lang, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für Selbständige in Österreich