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: Umsätze §19 UStG

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

30. Dezember 2014

Information

Umsätze §19 UStG

Was sind Umsätze gemäß §19 UStG, bei denen die Steuerschuld auf das empfangende Unternehmen übergeht und wie können sie erfasst werden?

Umsätze gemäß §19 Abs. 1 zweiter Satz sowie gemäß §19 Abs. 1a, 1b, 1c, 1d und 1e des österreichischen Umsatzsteuergesetzes sind Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf das empfangende Unternehmen übergegangen ist (Reverse-Charge).

§19 Abs. 1 2. Satz sowie Abs. 1a-1e UStG greifen immer dann, wenn ein österreichisches Unternehmen Leistungen bezieht, egal, ob das leistende Unternehmen im Inland oder Ausland ansässig ist. Der entscheidende Punkt ist der Ort des empfangenden Unternehmens.

Zu den Punkten, die in den Absätzen 1a-1e erfasst sind zählen beispielsweise:

  • §19 Abs. 1a – Bauleistungen
    Bauleistung an ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt oder üblicherweise beauftragt
  • §19 Abs. 1b – Lieferungen im Sicherungs-/Vorbehaltseigentum bzw. Zwangsversteigerung
    Beispielsweise Sicherungsübereignung oder Zwangsversteigerung von Grundstücken/Gebäuden
  • §19 Abs. 1c – Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Netze
    Gilt, wenn das liefernde Unternehmen im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat, das empfangende Unternehmen muss umsatzsteuerlich erfasst sein
  • §19 Abs. 1d – Durch Verordnung festgelegte Umsätze
    Beispiele: Schrott- und Altmetallhandel (häufig zur Betrugsbekämpfung)
  • §19 Abs. 1e – Bestimmte Lieferungen von Waren
    Beispiele: Mobilfunkgeräte, integrierte Schaltkreise, ggf. weitere Waren durch Verordnung geregelt (abhängig von Entgelten)

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte eine Steuerberatung und nimm ihre Expertise in Anspruch.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

 

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