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: Leistungen in bzw. aus Drittländern

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

10. August 2012

Hilfe

Leistungen in bzw. aus Drittländern

Was sind Leistungen in bzw. aus Drittländern und wie wird mit ihnen umgegangen?

Unter solchen Leistungen werden Dienstleistungen bzw. Werkleistungen verstanden (laut Gesetzestext "Leistungen, die keine Lieferungen sind"), die in Drittländern (alles außerhalb der EU) erbracht oder von dort bezogen werden.

Im Unterschied zu solchen Leistungen gibt es noch Warenlieferungen, diese werden im Blogeintrag Einfuhrlieferungen aus Drittländern & Einfuhrumsatzsteuer behandelt.

Informationen zu Dienstleistungen innerhalb der EU findest du im Blogeintrag innergemeinschaftlicher Geschäfte (Leistungen).

Leistungen in bzw. aus Drittländern unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften, die im Wesentlichen davon abhängen, ob die beteiligten Geschäftspartner Unternehmer oder Privatpersonen sind und an welchem Ort die Dienstleistung als ausgeführt gilt. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu einem Übergang der Steuerschuld.

Privatperson oder Unternehmer?

Zunächst musst du feststellen, ob dein Geschäftspartner als Privatperson oder Unternehmer auftritt. In dem Fall, wo du Leistungen aus einem Drittland beziehst, gehen wir davon aus, dass du selbst als Unternehmer auftrittst.

Dein Geschäftspartner gilt nur dann als Unternehmer

  • wenn er das mittels Unterlagen belegen kann (z.B. durch eine Unternehmerbescheinigung seiner Finanzbehörden) und
  • wenn er deine Leistung tatsächlich als Unternehmer bezieht (auch Unternehmer können Leistungen privat beziehen).

Wenn diese Punkte erfüllt sind, dann gilt dein Geschäftspartner als Unternehmer – in allen anderen Fällen gilt er als Privatperson.

Grundsatz: Ort der sonstigen Leistung

Abhängig davon, ob der Leistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, gibt es einen einfachen Grundsatz, an welchem Ort eine sonstige Leistung als ausgeführt gilt:

  • Empfänger ist Unternehmer (B2B)
    Die Leistung gilt am Unternehmensstandort (bzw. der Betriebsstätte) des Empfängers als ausgeführt.
  • Empfänger ist Privatperson (B2C)
    Die Leistung gilt am Unternehmensstandort (bzw. der Betriebsstätte) des leistenden Unternehmers als ausgeführt.

ABER ACHTUNG: Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von diesem Grundsatz!
Wir geben weiter unten einen kurzen Überblick darüber, schicken jedoch voraus, dass du bei etwaigen Unklarheiten unbedingt einen Buchhalter oder Steuerberater kontaktieren solltest, da der Leistungsort in manchen Fällen nur schwierig festzustellen ist. Eine komplette Aufstellung aller Ausnahmen und spezifischer Fälle ist hier unmöglich.

Detailliertere Informationen dazu findest du auch im Blogeintrag Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten

Leistungen, die du für einen Geschäftspartner
in einem Drittland erbringst

Wie bereits erwähnt, musst du für die korrekte steuerliche Behandlung feststellen, ob dein Geschäftspartner im konkreten Fall als Unternehmer oder Privatperson agiert und wo der Ort liegt, an dem deine Leistung als ausgeführt gilt.

Eine Erklärung zur Buchung solcher Leistungen findest du unter Wie buche ich Leistungen, die ich für Kunden in Drittländern erbringe?

Ort der Leistung liegt beim Leistenden (bei dir)

Wenn du zweifelsfrei feststellen kannst, dass du eine Leistung für einen Geschäftspartner in einem Drittland erbracht hast und der gültige Leistungsort bei dir (an deinem Unternehmensstandort im Inland) liegt, dann stellst du eine ganz normale Rechnung aus. Wenn du Umsatzsteuer berechnest, muss die Rechnung diese natürlich beinhalten. In so einem Fall buchst du eine ganz normale Einnahme.

Ort der Leistung liegt beim Empfänger (bei deinem Geschäftspartner)

In diesem Fall (Auslandsumsatz) gelten ausschließlich die Vorschriften des Drittlandes, in dem der Ort der Dienstleistung liegt. Nach ihnen ist zu beurteilen, ob Umsatzsteuer anfällt, wie hoch sie ist, wann sie fällig ist, welche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten zu beachten sind und ob du dich bei der ausländischen Steuerverwaltung registrieren lassen musst. Kontaktiere hier einen Buchhalter bzw. Steuerberater oder wende dich an die zuständigen Steuerbehörden, Wirtschafts- oder Handelskammern.

Nur wenn du zweifelsfrei feststellen kannst, dass du eine Leistung für einen Unternehmer in einem Drittland erbracht hast und der gültige Leistungsort an dessen Unternehmensstandort  im Drittland liegt, dann stellst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus (mit dem Vermerk auf Steuerfreiheit & Übergang der Steuerschuld).

Wenn dir unklar ist, wo der Ort deiner Leistung rechtlich festzustellen ist, dann kontaktiere unbedingt einen Buchhalter oder Steuerberater!

Leistungen, die du von einem Geschäftspartner
aus einem Drittland beziehst

Wir gehen davon aus, dass du solche Leistungen als Unternehmer beziehst. Auch im Fall, wo du eine Dienstleistung aus einem Drittland beziehst, muss der Ort, an dem die Leistung als ausgeführt gilt, festgestellt werden. Grundsätzlich ist das in diesem Fall der Ort des Leistungsempfängers, also der Ort, an dem du dein Unternehmen betreibst. Aber Achtung: Auch hier existieren Ausnahmen!

Eine Erklärung zur Buchung solcher Leistungen findest du unter Wie buche ich Leistungen, die ich von Geschäftspartnern aus Drittländern beziehe?

Ort der Leistung liegt beim Empfänger (bei dir)

Wenn du zweifelsfrei feststellen kannst, dass du eine Leistung von einem Unternehmer aus einem Drittland (außerhalb der EU) beziehst und der gültige Leistungsort beim Empfänger (also an deinem Unternehmenssitz) liegt, dann erhältst du von deinem Geschäftspartner eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Diese kann den Vermerk bezüglich der Umkehr der Steuerschuld beinhalten, muss dies aber nicht. In jedem Fall kommt hier die Umkehr der Steuerschuld zum Tragen.

Was heißt das? Du musst die jeweils gültige Umsatzsteuer selbst auf den Netto-Rechnungsbetrag aufschlagen, in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und kannst sie – so du vorsteuerabzugsberechtigt bist – gleich wieder als Vorsteuer abziehen.

Eine Erklärung zur Buchung eines solchen Falles findest du unter Wie buche ich eine Leistung, die von einem Geschäftspartner in einem Drittland für mich erbracht wurde?

Wenn dir unklar ist, wo der Ort der Leistung rechtlich festzustellen ist, dann kontaktiere unbedingt einen Buchhalter oder Steuerberater!

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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