Blog
: Zusammenfassende Meldung

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

14. Februar 2012

Hilfe

Zusammenfassende Meldung

Was ist eine Zusammenfassende Meldung und was gilt es dabei zu beachten?

Alle innergemeinschaftlichen Lieferungen & Leistungen, die du erbracht hast, müssen dem Finanzamt regelmäßig in Form einer "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) bekanntgeben. Die ZM enthält neben Angaben zu deinem eigenen Unternehmen folgende Daten:

  • Eine Auflistung aller Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) der Kunden, für die du im Meldezeitraum innergemeinschaftliche Lieferungen erbracht hast.
  • Eine Auflistung aller UIDs der Kunden, für die du im Meldezeitraum innergemeinschaftliche Leistungen erbracht hast.
  • Pro UID die Bemessungsgrundlage der jeweiligen Lieferungen bzw. Leistungen (in vollen Euro, bookamat rundet hier kaufmännisch).

Sollteest du für einen Kunden z.B. eine Lieferung und drei Leistungen innerhalb eines Meldezeitraums erbracht haben, so erscheint die UID des Kunden in der ZM zwei Mal: Beim ersten Mal wird unter der UID die Lieferung erfasst und beim zweiten Mal werden die drei Leistungen unter der UID zusammengefasst.

Eigentlich werden innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen aufgrund ihres Rechnungsdatums bzw. Liefer- oder Leistungsdatums in einem bestimmten Meldezeitraum erfasst. Da dieses Vorgehen jedoch einigermaßen kompliziert und undurchsichtig ist, haben wir bei bookamat entschieden, die ZM aufgrund des Zahlungsdatums von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen zu erstellen. Das ist für dich leichter nachzuvollziehen und vermeidet Fehler. Erfahrungsgemäß gibt es bei dieser Vorgehensweise keine Probleme mit dem Finanzamt – im Fall der Fälle wird das Finanzamt bei dir nachfragen, um Unklarheiten zu beseitigen.

Diese Vorgehensweise steht in Zusammenhang mit der Entscheidung zur durchgängigen Verwendung des Prinzips der Ist-Besteuerung bei bookamat, Details dazu findest du in einem eigenen Blog-Eintrag.

Wie sieht eine ZM bei bookamat aus?

Die Zusammenfassenden Meldungen findeest du (ab der Jahresversion 2012) unter dem Menüpunkt "Reports".

Jede ZM beinhaltet eine Liste mit allen Buchungen, die in sie einfließen. Unterhalb der Buchungsliste findeest du die UIDs deiner Kunden mit den jeweiligen Bemessungsgrundlagen und Steuerkonten. Wir zeigen dir auch, wieviele Buchungen die Bemessungsgrundlage pro UID bilden – mit einem Klick auf die Anzahl der Buchungen siehst du recht einfach, welche Buchungen das sind.

Weiters siehst du bei jeder UID das Steuerkonto, dessen Buchungen hier zusammengefasst wurden: IG Lieferungen oder IG Leistungen. Bei der Abgabe deiner ZM an das Finanzamt musst du IG Leistungen besonders kennzeichnen (Genaueres dazu unter "Was ist bei der Übermittlung der ZM zu beachten?").

Was ist bei der Übermittlung der ZM zu beachten?

Deine ZM musst du grundsätzlich elektronisch übermitteln: In Österreich via Finanzonline, Abgaben der ZM in Papierform sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

In der ZM musst du IG Leistungen besonders kennzeichnen: Es gibt eine Spalte "Sonstige Leistungen" mit einer Checkbox pro Zeile – aktiviere die jeweilige Checkbox, wenn du in die zugehörige Zeile aus der ZM bei bookamat Daten überträgst, die das Steuerkonto "IG Leistungen" ausweisen.

Weiters müssten auch IG Dreiecksgeschäfte gesondert ausgewiesen werden, diese können jedoch mit bookamat derzeit noch nicht erfasst werden.

Fristen

Die ZM ist am Ende des nächstfolgenden Monats zu übermitteln, wobei sie an an den Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum gekoppelt ist, d.h. wenn du deine UVA monatlich abgibst, so musst du auch deine ZM monatlich abgeben, dasselbe gilt für die vierteljährliche Meldung.

Keine Leermeldungen

Leermeldungen sind für die ZM nicht abzugeben, d.h. wenn du in einem Meldezeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen erbracht hast, musst du keine ZM abgeben.

UID

Bei der ZM ist – wie bei allen anderen Fällen, wo du die UID eines Kunden nennen musst – wichtig, dass du die Gültigkeit der UID deines Kunden überprüfst und diese Überprüfung dokumentierst (z.B. mit einem Screenshot, den du als Anhang bei der jeweiligen Buchung hochlädst). So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass die UID zu einem bestimmten Zeitpunkt Gültigkeit besessen hat.
Zur Überprüfung von UID-Nummern gibt es unter anderem einen Online-Dienst der EU.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

Teste bookamat

Probiere selbst aus, wie bookamat deine Buchhaltung vereinfacht.

30 Tage lang, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für Selbständige in Österreich