Blog
: Buchungsformular & Steuerkonten

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

12. April 2011

Updates

Buchungsformular & Steuerkonten

Wir haben Änderungen am Buchungsformular und den Steuerkonten vorgenommen. Als neues Feature sind ab jetzt Standardwerte für "UST %", "BA UST %" und "BA Betrag %" definierbar.

Gesperrte Felder beim Buchungsformular

Beim Buchungsformular sind die Werte für "UST %", "BA UST %" und "BA Betrag %" standardmäßig aktiviert (vor dem Update waren die Felder standardmäßig deaktiviert).

Bei der Auswahl bestimmter Steuerkonten (zB "Sozialversicherung") werden gewisse Felder deaktiviert, damit keine falschen Werte eingetragen werden. Folgende Steuerkonten enthalten gesperrte Werte:

  • Sozialversicherung: UST % (0.00), BA UST % (0.00), BA Betrag % (100.00)
    Sozialversicherungszahlungen enthalten keine UST, der betriebliche Anteil der UST ist demnach irrelevant und ebenfalls 0%. Es handelt sich allerdings zu 100% um betriebliche (d.h. gewinnmindernde) Ausgaben, deshalb ist der Wert für "BA Betrag" auf 100% gesetzt.
  • Einkommensteuer: UST % (0.00), BA UST % (0.00), BA Betrag % (0.00)
    Die Zahlung der Einkommensteuer enthält keine Umsatzsteuer. Da es sich auch nicht um betriebliche Ausgaben handelt ist der Wert für "BA Betrag" 0%. Die Zahlung der EST ist nicht gewinnmindernd.
  • Umsatzsteuer laufendes Jahr: UST % (100.00), BA UST % (0.00), BA Betrag % (0.00)
    Die UST-Zahlungen ans Finanzamt bestehen aus 100% Umsatzsteuer, der betriebliche Anteil der UST ist allerdings 0% – ansonsten würden die UST-Zahlungen wieder in die UST-Berechnung einfliessen. Die Zahlung der UST ist (genau wie die Zahlung der EST) nicht gewinnmindernd, d.h. "BA Betrag" ist 0%.
  • Umsatzsteuer Vorjahr: UST % (100.00), BA UST % (0.00), BA Betrag % (0.00)
    siehe "Umsatzsteuer laufendes Jahr".
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: BA Betrag % (0.00)
    Buchungen auf das Steuerkonto Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zusätzlich im Anlagenverzeichnis zu führen. Der betriebliche Anteil der Buchung ist 0%, weil die Gewinnminderung über die laufende Abschreibung erfolgt.
  • Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung: BA Betrag % (0.00)
    Diese Steuerkonto wird für den sogenannten "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag" verwendet. Dieser Freibetrag wird auf der Grundlage des Betriebsergebnis berechnet – deshalb muss der betriebliche Anteil auf 0% gesetzt werden, damit das Betriebsergebnis nicht (im Nachhinein) verfälscht wird.
  • Begünstigte Wertpapiere: BA Betrag % (0.00)
    siehe "Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung".

Wechseln des Steuerkontos beim Editieren einer Buchung

Beim Editieren einer Buchung kann problemlos von einem Steuerkonto zu einem Anderen gewechselt werden – die eingegebenen Werte bleiben dabei erhalten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn bei einem Steuerkonto bestimmte Felder gesperrt sind. In diesem Fall werden die vorhandenen Werte überschrieben.

Nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Personen ist das Feld "BA UST %" standardmäßig deaktiviert, weil ein "Betrieblicher Anteil" der Umsatzsteuer nicht möglich ist. Bei Einnahmen wird zusätzlich das Feld "UST %" deaktiviert.

Das grundlegende Prinzip bei der Auswahl von Steuerkonten

In der Praxis ist das ganze recht einfach:

  • Die Werte für "UST %", "BA UST %" und "BA Betrag" enthalten immer die von Ihnen definierten Standardwerte.
  • Die einzige Ausnahme besteht bei Steuerkonten, die gesperrte Werte enthalten. Bei der Auswahl dieser Steuerkonten werden manche Felder automatisch gesperrt und eine Änderung der Werte ist nicht möglich. Das verhindert, dass falsche Werte eingegeben werden, die Ihr Betriebsergebnis verfälschen.

Standardwerte für UST %, BA UST % und BA Betrag %

Unter Grundeinstellungen können ab jetzt die Standardwerte für "UST %", "BA UST %" und "BA Betrag %" definiert werden. Diese Werte werden immer dann verwendet, wenn das gewählte Steuerkonto keine spezifischen Werte verlangt.

Teste bookamat

Probiere selbst aus, wie bookamat deine Buchhaltung vereinfacht.

30 Tage lang, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für Selbständige in Österreich