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: SVA Beitragsrechner

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

30. Mai 2016

Information

SVA Beitragsrechner

Mit unserem SVA Beitragsrechner kannst du ganz einfach deine Sozialversicherungsbeiträge berechnen und überprüfen: Erwartet dich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung? Wie verändern sich deine Vorschreibungen, wenn du höhere oder niedrigere Einkünfte hast? Wir geben im Folgenden einen kurzen Einblick.

Als Selbständige bzw. Selbständiger kennst du das Problem wahrscheinlich gut: Deine aktuell vorgeschriebenen SVA Beiträge beruhen auf Zahlen vergangener Einkommensteuerbescheide und du weißt nicht so genau, ob sie in Relation zu deinen erwarteten Einkünften ausreichen, oder dich eine Nachbemessung (Gutschrift oder Nachzahlung) erwartet.

Damit du das einfach überprüfen und gegebenfalls auch rechtzeitig reagieren kannst, haben wir einen SVA Beitragsrechner für dich entwickelt (verfügbar ab der Jahresversion 2016). Wir haben dabei versucht, den Beitragsrechner möglichst einfach zu gestalten und die gängigsten Parameter zu berücksichtigen. Da eine genaue Berechnung jedoch von einer Vielzahl an Daten abhängt, sind die Ergebnisse des Rechners als Näherungswerte zu verstehen (und deswegen auch unverbindlich). Ziel ist, dir eine ungefähre Einschätzung zu ermöglichen, die nicht unbedingt auf Punkt und Komma stimmt, im Großen und Ganzen aber zutrifft. 

Beispiel

Im folgenden Beispiel stellen wir den Beitragsrechner Schritt für Schritt vor.
Wir gehen dabei von folgendem Szenario aus:

Du bist im aktuellen Beitragsjahr ...

  • als selbständig Gewerbetreibender tätig,
  • übst diese Tätigkeit während aller 12 Monate aus,
  • bist bereits 3 oder mehr Jahre selbständig,
  • erwartest versicherungspflichtige Einkünfte von 28.000,00 € (das sind die Einkünfte, mit denen du im aktuellen Jahr rechnest),
  • deine aktuelle Vorschreibung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen beträgt für das ganze Jahr 8.000,00 € (das sind die Beiträge, die du für das aktuelle Jahr bis Jahresende bezahlt haben wirst).

SVA Beitragsrechner – Grundlagen

Was wollen wir herausfinden?

Uns interessiert, ob die vorgeschriebenen SVA Beiträge ausreichen, um deine geplanten Einkünfte abzudecken. Erwartet dich eine Nachbemessung (Gutschrift oder Nachzahlung)? Oder passt alles soweit?

Berechnung der Beitragsgrundlage

Auf der Grundlage oben genannten Einstellungen berechnen wir deine Beitragsgrundlage. Dabei werden den versicherungspflichtigen Einkünften die vorgeschriebenen Beiträge hinzugerechnet (sie sind in diesen Einkünften ja nicht mehr vorhanden, da sie bei deren Berechnung als Betriebsausgaben abgezogen wurden). Zusammen mit möglichen zusätzlichen Beiträgen (wir haben in unserem Beispiel keine) ergeben sie eine jährliche Beitragsgrundlage. Dividiert durch die Anzahl der versicherungspflichtigen Monate ergibt sich so eine vorläufige monatliche Beitragsgrundlage von 3.000,00 €.

SVA Beitragsrechner – Berechnung der Beitragsgrundlage

Da die Beitragsgrundlagen gedeckelt sind (d.h. nach unten durch eine Mindest- und nach oben durch eine Höchstbeitragsgrundlage begrenzt sind), müssen wir überprüfen, ob die vorläufige Beitragsgrundlage durch diese Deckelung verändert wird. In unserem Beispiel ist das nicht der Fall, damit ergibt sich eine endgültige monatliche Beitragsgrundlage von 3.000,00 €.

Berechnung der Beiträge

Wir können jetzt die tatsächlich fälligen Beiträge berechnen. Dabei wird die monatliche Beitragsgrundlage mit dem jeweiligen Beitragssatz multipliziert. Das ergibt einen monatlichen Beitrag – und multipliziert mit der Anzahl versicherungspflichtiger Monate – einen jährlichen Beitrag.

In unserem Beispiel ergibt sich so als Summe von Pensions- und Krankenversicherung ein Jahresbeitrag von 9.414,00 €.

SVA Beitragsrechner – Berechnung der Beiträge

Nachbemessung – Was erwartet dich? 

Um herauszufinden, ob die aktuell vorgeschriebenen Beiträge ausreichen, ziehen wir sie von den tatsächlich zu bezahlenden ab. In unserem Beispiel ergibt sich so eine geschätzte Nachzahlung von 1.414,00 €.

Du hast jetzt eine ungefähre Vorstellung davon, was dich erwartet – und kannst deine SVA Beiträge besser planen.

Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge

Wie schon bei den Grundlagen unseres Beispiels zu erkennen ist, werden zur Berechnung der SVA Beitragsgrundlage (und Beiträge) nur die Vorschreibungen der Pensions- und Krankenversicherung herangezogen. Das hat folgende Gründe:

  • Die Unfallversicherung ist ein, von der Beitragsgrundlage unabhängiger, fixer Betrag – sie kann also nicht in die Berechnung der Beitragsgrundlage bzw. Beiträge einfließen. Deswegen rechnen wir dir zwar aus, wie hoch dein Beitrag zur Unfallversicherung für den jeweiligen Versicherungszeitraum ist, geben ihn dir aber nur als Hinweis aus.
  • Die Grundlage für die Berechnung der Selbständigenvorsorge ist die vorläufige Beitragsgrundlage der Krankenversicherung. Eine Nachbemessung des Beitrags zur Selbständigenvorsorge findet nicht statt! Wir geben dir deswegen nur den Hinweis, wie hoch deine Selbständigenvorsorge im Falle einer Beitragsgrundlage von 3.000,00 € wäre (deine aktuelle Vorschreibung von 8.000,00 € in unserem Beispiel beruht ja auf einer anderen Beitragsgrundlage eines früheren Jahres).

SVA Beitragsrechner – Hinweis

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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