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: Storno, Gutschriften und negative Beträge

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

22. November 2011

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Storno, Gutschriften und negative Beträge

Wie buche ich negative Beträge? Wie storniere ich eine Buchung? Wie buche ich Gutschriften? Was ist diesbezüglich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten?

Genau genommen ist der Begriff "Storno" im Rahmen der E/A-Rechnung bzw. EÜR nicht relevant. Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der doppelten Buchhaltung, der eine interne Korrekturbuchung bezeichnet. Der Einfachheit halber sprechen wir deshalb im Folgenden ausschließlich von Gutschriften, wobei der Begriff "Gutschrift" in der Buchhaltung meistens eine der zwei folgenden Bedeutungen hat:

  1. Korrektur einer ausgestellten Rechnung (z.B. aufgrund eines Leistungsmangels).
  2. Rollentausch der Geschäftspartner: Der Leistungsempfänger stellt eine Rechnung.

Im Rahmen dieses Artikels beschäftigen wir uns ausschließlich mit dem ersten Fall, also mit Gutschriften im Sinne der Rechnungskorrektur (dabei ist es egal, ob du die Gutschrift ausstellst oder eine Gutschrift erhältst). Solche Gutschriften liegen in Form eigener Rechnungen vor und sind mit einem eigenen Zahlungsvorgang verbunden.

Nicht behandelt werden Gutschriften, die nur als Teilbetrag in Rechnungen ausgewiesen sind: Wenn du z.B. eine Rechnung über 200 € erhältst, auf welcher gleich eine Gutschrift von 20 € abgezogen wird, so zahlst (und buchst) du lediglich 180 €. Für diese Gutschrift liegt keine eigene Rechnung und kein eigener Zahlungsvorgang vor.

Formvorschriften für Gutschriften

Eine Gutschrift ist nichts anderes als eine Rechnung. Deshalb gelten für Gutschriften dieselben Formvorschriften (siehe Formvorschriften für Rechnungen).

Gutschriften im Steuerrecht

Zentral für Gutschriften und absolut notwendig für das Verständnis und die korrekte Buchung von Gutschriften ist folgendes: Eine Gutschrift ist (aus Sicht des Lieferanten/Rechnungsstellers) keine Ausgabe, sondern eine negative Einnahme. D.h. die Gutschrift führt nicht zu einer Erhöhung der Betriebsausgaben, sondern zu einer Verminderung der Betriebseinnahmen. Aus der Sicht des Leistungsempfängers handelt es sich um eine negative Ausgabe, d.h. um eine Verminderung der Betriebsausgaben.

Das mag zunächst etwas verwirrend erscheinen, ist aber eigentlich logisch: Beim Steuerrecht (bezogen auf die Umsatzsteuer) geht es nämlich darum, wer eine Leistung erbringt und wer schlussendlich für diese Leistung bezahlt. Wenn du eine Gutschrift erhältst, darfst du demnach keine Einnahme buchen (weil du ja keine Leistung erbracht hast), sondern musst eine negative Ausgabe buchen.

Gutschriften buchen mit bookamat

Es gibt theoretisch mehrere Möglichkeiten, die Buchung von Gutschriften vorzunehmen – wir haben uns für folgende Vorgehensweise entschieden: Gutschriften werden ganz einfach mit negativen Beträgen gebucht. Wenn du eine Gutschrift ausstellst, buchst du demnach eine negative Einnahme, als Gutschriftenempfänger eine negative Ausgabe.

Das hat den Vorteil, dass du Gutschriften auf jedes Steuerkonto buchen kannst. Wenn du beispielsweise eine Ausgabe für Software unter "Lizenzgebühren" gebucht hast und nun eine Gutschrift für diesen Kauf bekommst, kannst du auch die Gutschrift unter "Lizenzgebühren" buchen. Damit bleibt das Steuerkonto insgesamt ausgeglichen.

Buchung einer negativen Einnahme

Gutschrift, die du einem Kunden ausstellst.

Buchung einer negativen Ausgabe

Gutschrift, die du von einem Rechnungsleger erhältst.

Gutschriften im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Gutschriften werden von bookamat automatisch richtig erfasst (nämliche als negative Einnahmen bzw. negative Ausgaben) und dementsprechend zugeordnet.

Tagging

Wir empfehlen, für alle Gutschriften einen Tag wie z.B. "Gutschrift" zu verwenden, damit am Ende des Jahres eine einfache Übersicht der Gutschriften erstellt werden kann.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

 

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