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: EU Regelung für Kleinunternehmen (EU-KU-Regelung)

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

1. Januar 2025

Information

EU Regelung für Kleinunternehmen (EU-KU-Regelung)

Ab 1. Jänner 2025 gibt es in der EU eine einheitliche Regelung für Kleinunternehmen. Hier findest du einen kurzen Überblick.

Mit 1. Jänner 2025 tritt in der EU eine einheitliche Regelung für Kleinunternehmen in Kraft. Ihr Ziel: Es soll für Kleinunternehmen leichter werden, grenzüberschreitend tätig zu sein, ohne sofort mit komplexen Umsatzsteuerpflichten in jedem EU-Land konfrontiert zu werden.

Wer kann die Regelung in Anspruch nehmen?

Unternehmen, deren gesamter Umsatz in anderen EU-Ländern jährlich 100.000 € nicht übersteigt, können in anderen EU-Ländern als Kleinunternehmen auftreten. Der Vorteil: Das Unternehmen muss sich nicht in allen Ländern für die Umsatzsteuerbefreiung bzw. als Kleinunternehmen registrieren, sondern nur in seinem Ursprungsland.

In Österreich ansässige Unternehmen stellen den Antrag über ein Portal, das über FinanzOnline zugänglich ist. Die Befreiung gilt ab dem Tag, ab dem die KU-ID (EX-Nummer, erkennbar durch den Zusatz ATUxxx-EX) erteilt wurde.

Meldungen der EU-KU Umsätze

Wenn dein Unternehmen unter die EU-Kleinunternehmerregelung fällt (eine KU-ID/EX-Nummer erhalten hat), muss es seine diesbezüglichen Umsätze laufend erklären. Du musst dazu quartalsweise (bis Ende des Folgemonats) deine in anderen EU-Ländern erzielten Umsätze über ein Portal bei FinanzOnline melden.

Bei bookamat findest du diese Meldungen unter "Report > Umsätze EU-KU (EX-Nummer)".

Wie buche ich EU-KU Umsätze?

Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich Umsätze, die unter die EU-KU Meldung fallen.

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte eine Steuerberatung und nimm ihre Expertise in Anspruch.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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