27. August 2025
Buchungsdatum vs. Valutadatum
Was unterscheidet das Buchungsdatum vom Valutadatum? Und welches Datum ist relevant für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Einnahmen werden erst dann erfasst, wenn sie auf das Konto geflossen sind, Ausgaben nach dem Abgang vom Konto. Wir müssen also herausfinden, wann genau auf unserem Bankkonto der Eingang/Abgang stattgefunden hat.
Wenn man sich Transaktionen auf einem Bankkonto genauer anschaut, dann gibt es zu jeder Einnahme/Ausgabe zwei Datumsangaben, die unterschiedlich sein können (in den meisten Fällen aber deckungsgleich sind). Das Buchungsdatum und das Valutadatum. Welche dieser Angaben ist jetzt wirklich relevant für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, welches Datum definiert den Zufluss/Abfluss vom Konto?
Buchungsdatum
Das Datum, an dem die Bank die Transaktion im System verbucht. Es zeigt, wann ein Zahlungsvorgang verarbeitet wurde.
Valutadatum (Wertstellungsdatum)
Das Datum, ab dem das Geld tatsächlich verfügbar ist oder als wirksam gilt. Relevant etwa für Zinsberechnungen oder bei der Bewertung von Zahlungsflüssen.
Für Unternehmer, die nach dem Ist‑Besteuerungsprinzip arbeiten (d.h. Einnahmen und Ausgaben bei tatsächlichem Zahlungsfluss erfassen), ist das Valutadatum entscheidend. Maßgeblich ist, wann du wirtschaftlich frei über das Geld verfügen kannst. Bei Bankbewegungen wird diese freie Verfügung in der Praxis regelmäßig am Valutadatum (Wertstellung) festgemacht, nicht am Buchungsdatum. Insofern wäre das Valutadatum relevant für deine Buchhaltung (im Rahmen der Buchhaltung heißt es übrigens trotzdem Buchungsdatum).
In der Praxis ...
Wir haben diese Frage mit Steuerberaterinnen besprochen und das Ganze dürfte in der Praxis nicht besonders streng gehandhabt werden. Falls du bisher das Buchungsdatum verwendet hast, dann ist das kein Grund zur Sorge. Du könntest dir überlegen, in Zukunft das Valutadatum zu verwenden – im Optimalfall (und damit die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist) machst du so eine Änderung mit dem Jahreswechsel.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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