31. Dezember 2018 14:00 Uhr
Der Upload von Anhängen (Buchungen, Anlagen) und Dateien (Imports) funktioniert jetzt auch per Drag&Drop. Dazu einfach die Datei(en) auf den Bildschirm ziehen.
Steuerkonto "Software (Abschreibung)" für Software-Produkte, die zum Anlagevermögen gehören und nicht mittels "Lizenzgebühren" als sofortige Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Beim Hinzufügen einer Buchungszeile (Splitbuchung) wird das Zahlungsmittelkonto von der aktuellen Zeile übernommen.
Im Anlageverzeichnis kann eine Absetzbarkeit von 66 Jahren für Betriebs- und Geschäftsgebäude (für Wohnzwecke) eingegeben werden.